Mittwoch, 5. September 2012

Unternehmer müssen Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgeben

Wer an das Finanzamt denkt, dem fallen augenblicklich prompt noch zwei Begriffe ein: Fristen und Formulare. Dazu zählen ebenfalls Umsatzsteuervoranmeldung Termine und Umsatzsteuervoranmeldung Formulare. Da das Finanzamt im Volksmund ebenso gerne als diebisch benannt wird, ist es dem Anspruch gerecht geworden und das Projekt Elster auf den Weg gebracht. Elster steht für „elektronische Steuererklärung“, also eine automatisierte Technik. Damit werden allen dafür in Frage kommenden Personen die Gelegenheit gegeben, verschiedene Steuererklärungen via das WorldWideWeb an das Finanzamt zu übermitteln. Im Elster Verfahren ist zweifellos auch die Elster Umsatzsteuervoranmeldung zugehörig. Die Teilnahme an der Elster Technik ist für sämtliche gratis. Das Finanzamt spart auf diese Weise vorab viel Arbeit, Papier und Arbeitsplätze weil jetzt die Unternehmer ihre Daten selbst online übermitteln. Ebenso bequem ist es für den Unternehmer, der Zeit, Porto und Papier spart. Die Elster Software kann man sich gratis downloaden. Man kann hingegen ebenfalls jede andere Softrware nützen die eine Elster-Schnittstelle birgt; denn die Teilnahme an der Elster Routine ist mit wenigen Ausnahmen bindend für sämtliche die eine Umsatzsteuer Voranmeldung abgeben müssen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung ist für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erforderlich. Wann diese abgebeben werden muss, bestimmt sich nach der Höhe des Umsatzes. Die Umsatzsteuervoranmeldung Termine können pro Monat oder vierteljährlich sein. Auf diese Weise teilt man dem Finanzamt mit, wie hoch die Umsatzsteuer ist, die bis zu diesem Termin angefallen ist. Und freilich muss man diese im selben Augenblick ebenfalls abführen. Am Schluss des Geschäftsjahres wird dann eine Gesamtabrechnung für das Geschäft erstellt. Auf diese Weise werden dann alle bislang geleisteten Zahlungen verrechnet mit dem Betrag, der sich aus der Umsatzsteuererklärung ergibt. Je nachdem wie die Geschäfte gelaufen sind, kann das auch zu einer Erstattung durch das Finanzamt führen. Auf eines müssen Sie unter allen Umständen achtgeben, dass Sie ab dem Augenblick, an dem Sie das Finanzamt aufgefordert hat, Ihre monatliche Umsatzsteuervoranmeldung zu bewältigen, in eigener Verantwortlichkeit handeln müssen. Sie beziehen keine erneute Aufforderung und Sie werden ebenfalls nicht dazu aufgefordert die fälligen Umsatzsteuern zu überweisen. Umsatzsteuervoranmeldung Fristen sind bis zum 10. des Folgemonats. Aus wichtigen Anlässen kann man ebenso Prolongation beantragen. Das zuständige Finanzamt erteilt darüber leicht Auskunft oder man erfährt es über das WorldWideWeb. Der Abgabezeitraum für die Umsatzsteuervoranmeldung richtet sich nach dem Umsatzsteueraufkommen des vorangehenden Jahres. Man beachte: in dem Begriff steckt das Wort Umsatz und nicht Gewinn. Das heißt, der Umsatz ist entscheidend und nicht der Gewinn. Bei kleinen Beträgen ist das Finanzamt tolerant und man verlangt bis 1000 Euro Umsatzsteueraufkommen keine Umsatzsteuervoranmeldung. Darüber hinaus bis 7.500 Euro ist die vierteljährliche Abgabe Pflicht. Über 7.500 Euro will das Finanzamt die Umsatzsteuervoranmeldung jeden Monat sehen. Ebenfalls hier existieren Sonderfälle bei stichhaltigen Gründen. Man kann die Sache maximal einen Monat verzögern über eine sogenannte Dauerfristverlängerung. Hierzu muss man aber einen getrennten Antrag beim Finanzamt einreichen.

In jüngerer Zeit folgen viele Personen dem Trend und nehmen Anteil an den erneuerbaren Energien, in dem sie sich eine Photovoltaik Anlage einrichten. Dadurch werden sie unversehens zu Unternehmern und erhalten vom Finanzamt die Aufforderung zur Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Photovoltaik. Wird nämlich mehr Strom produziert als der Eigenverbrauch ausmacht, und dieser Überhang wird in das generelle Stromnetz eingespeist, ist man automatisch zum Unternehmer geworden. Das geht aus einem Schreiben des Finanzministeriums hervor, das besagt, dass sämtliche Betreiber einer Photovoltaikanlage der Umsatzsteuer unterliegen, wenn sie den verursachten Strom ganz oder zum Teil, fortgesetzt und nicht lediglich mitunter einspeisen. Dadurch kommen annähernd sämtliche Betreiber einer Photovoltaikanlage in Frage. In der Praxis sieht der Vorgang wie folgt aus: Der Betreiber der Photovoltaik Anlage stellt dem Netzbetreiber pro Monat eine Rechnung über die Menge des eingespeisten Stroms aus. Der Netzbetreiber bezahlt die Rechnung der sogenannten Einspeisevergütung plus Mehrwertsteuer. Diese muss gewiss an das Finanzamt abgeführt werden über das Formular der Umsatzsteuervoranmeldung Photovoltaik. Unterschreitet der Umsatz der Photovoltaik Anlage einen gewissen Betrag, kann man für die folgenden fünf Jahre mit der sogenannten Kleinunternehmer Regelung von der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung Photovoltaik befreit werden.

User Status

Du bist nicht angemeldet.

Aktuelle Beiträge

Unternehmer müssen Umsatzsteuer-Voranmeldung. ..
Wer an das Finanzamt denkt, dem fallen augenblicklich...
versicherungen552 - 5. Sep, 12:21

Links

Suche

 

Status

Online seit 4625 Tagen
Zuletzt aktualisiert: 5. Sep, 12:21

Credits


Profil
Abmelden
Weblog abonnieren